Betreff: Die Karwoche. Heute: Kardinal.

Von: Bank der Kuenste

Datum: Sat, 15 Apr 2006 15:30:35 +0200 (CEST)

An: BANK der KÜNSTE


Kardinal. Abgeleitet vom lat. cardo = Türzapfen,  Angel. Meint auch das „Hervorragende“, um das sich eine Sache dreht. Voller Titel: Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalis: Kardinal der Heiligen Römischen Kirche. Die Bezeichnung „katholisch“ fehlt.  (Kirchenlateinisch cardinalis episcopus, lat. adjectiv: cardinalis – vorzüglich, cardo – die Türangel) ist der „wichtigste, Rom am nächsten stehende Geistliche und höchste Würdenträger nach dem Papst.
Die Kardinäle werden ausschliesslich vom Papst ernannt, ohne Mitwirkung der Ortskirchen. 
Wichtigstes Recht: Papstwahl. Steht ihnen allein zu, allerdings nur bis zum 80. Lebensjahr. Kardinäle werden durch den Papst ernannt, nicht geweiht. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in Einzelfällen auch Laien zu Kardinälen ernannt.
Ernennung nur durch den Papst, heute als bes. Auszeichnung für Bischöfe an der Kurie sowie Diözesanbischöfe und Metropoliten, aber auch verdiente Theologen (eine Bischofsweihe ist nicht zwingend vorgeschrieben, wohl aber die Priesterweihe). Der Kardinal wird vom Papst
„geschaffen“ – nominato et creato – sie sind durch einen eigenen Glaubens- und Gehorsams-
eid an den Papst gebunden. Wenn besondere Gründe (z.B. politische) eine Veröffentlichung des Namens des Ernannten verbieten, bleibt dieser  „in pectore“ (in der Brust) des Papstes verschlossen. Die Ernennung erlischt mit dem Tod des Papstes.
Nach dem Völkerrecht kommen einem Kardinal die Vorrechte der Exterritorialität zu, wenn er sich als persönlicher Vertreter des Papstes im Ausland aufhält.
www.kath.de (gekürzt)