Betreff: Die Karwoche. Heute: Kardinal. |
Von: Bank der Kuenste |
Datum: Sat, 15 Apr 2006 15:30:35 +0200 (CEST) |
An: BANK der KÜNSTE |
Kardinal. Abgeleitet vom lat. cardo =
Türzapfen, Angel. Meint auch das „Hervorragende“,
um das sich eine Sache dreht. Voller Titel: Sanctae Romanae Ecclesiae
Cardinalis: Kardinal der Heiligen Römischen Kirche. Die
Bezeichnung „katholisch“ fehlt. (Kirchenlateinisch
cardinalis episcopus, lat. adjectiv: cardinalis – vorzüglich,
cardo – die Türangel) ist der „wichtigste, Rom am
nächsten stehende Geistliche und höchste Würdenträger
nach dem Papst.
Die Kardinäle werden ausschliesslich vom
Papst ernannt, ohne Mitwirkung der Ortskirchen.
Wichtigstes
Recht: Papstwahl. Steht ihnen allein zu, allerdings nur bis zum 80.
Lebensjahr. Kardinäle werden durch den Papst ernannt, nicht
geweiht. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in
Einzelfällen auch Laien zu Kardinälen ernannt.
Ernennung
nur durch den Papst, heute als bes. Auszeichnung für Bischöfe
an der Kurie sowie Diözesanbischöfe und Metropoliten, aber
auch verdiente Theologen (eine Bischofsweihe ist nicht zwingend
vorgeschrieben, wohl aber die Priesterweihe). Der Kardinal wird vom
Papst
„geschaffen“ – nominato et creato
– sie sind durch einen eigenen Glaubens- und Gehorsams-
eid
an den Papst gebunden. Wenn besondere Gründe (z.B. politische)
eine Veröffentlichung des Namens des Ernannten verbieten, bleibt
dieser „in pectore“ (in der Brust) des Papstes
verschlossen. Die Ernennung erlischt mit dem Tod des Papstes.
Nach
dem Völkerrecht kommen einem Kardinal die Vorrechte der
Exterritorialität zu, wenn er sich als persönlicher
Vertreter des Papstes im Ausland aufhält.
www.kath.de
(gekürzt)